DEUTSCH

Welche Gesellschaft wählen?

Welche Vorteile und welche Nachteile haben Gesellschaftsformen?

In der rechten Spalte findet ein Überblick über die Rechtsformen.

Es ist also nicht jede Rechtsform für Windparks geeignet.
Am günstigsten und auch schon viele Male erprobt sind die GmbH  & Co. KG, die GmbH und die Genossenschaft.


GmbH & Co. KG - Vorteile: Anteile übertragbar, eingeschränkte Haftung der Kommanditisten.
Nachteile: wenig Möglichkeiten für Kommanditisten zur Mitsprache *)
Eignung: geeignet.

Genossenschaft - Vorteile: kann jederzeit weitere Mitglieder aufnehmen, kann weitere Projekte angehen, einfacher Ein- und Ausstieg.
Nachteile: aufwändige Gründung, Organisation und Bilanzierungsrichtlinien, wenig Rechtssprechung.
Spannend: es können auch Gemeinde/n Genossenschaften bilden oder mit anderen Genossenschaften zusammengehen.
Eignung: geeignet

GmbH - Vorteile: Anteile übertragbar, keine Haftung der Gesellschafter.
Nachteil: wenig Möglichkeiten zur Mitsprache *)
Eignung: geeignet
 
GbR - Vorteile: einfach, schnelle Gründung, viel Mitspracherecht der Gesellschafter.
Nachteile: hohes Haftungsrisiko der Gesellschafter, Anteile oft nicht unübertragbar, scheidet ein Gesellschafter aus, ist die Gesellschaft damit oft automatisch aufgelöst.
Eignung: selten geeignet.
*) Es gibt die Möglichkeit der "stillen Beteiligung": mäßiges Mitspracherecht über die Einrichtung durch einen Beirat, den man installieren kann.

Zu Unterscheiden sind:
Echte Teilhaber/innen: Mitspracherecht 
Stille Teilhaber/innen: Mitspracherecht durch einen installierten Beirat.

Zum Mitspracherecht:

Was muss besprochen werden: Zu dem Zeitpunkt, der Vertragvorlage wurde alles besprochen. Auf Ende der Laufzeit muss besprochen werden, wie es weitergeht:

soll die Windkraftanlage weiterlaufen? Soll sie repowert werden? Löst sich die Gesellschaft auf? Baut sie weiter und die eine Anlage ab?
Mitspracherecht bei Beteiligung:
Beteiligungen am Anlagekapital bieten Mitspracherecht in klassischen Sinn. Das gilt ebenso für Sparbücher, Lebensversicherungen, Staatsanleihen und faktisch auch bei Aktien.

Risikoaufklärung:
Banken sind verpflichtet, über die Risiken aufzuklären. Investfirmen sind dies nicht.



Rechtsformen


im Vergleich
und en detail

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Genossenschaften

einige Beispiele.
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