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Fernwärme Urteil: Preiserhöhungsklauseln nichtig

"Klarheit für Fernwärme-Kunden".

Zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs schaffen endlich Rechtssicherheit und garantieren mehr Verbraucherschutz für Fernwärmekunden: Gleich zweimal erklärten Deutschlands höchste Richter am 6. April 2011 Preiserhöhungsklauseln für nichtig und räumten den Verbrauchern das Recht ein, Rechnungen zu kürzen. Vermutlich betrifft dies auch Millionen andere Fernwärme-Verträge.
Ein Artikel aus der Energiedepesche 2-2011.
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