Bürgerwindräder machen stark.

 

Sie interessieren sich für eine Beteiligung an einem Windrad? - Das ist prima.

Mit seinem Geld etwas Gutes tun heißt: Nicht auf maximalen Gewinn aus sein.
Maximalgewinne bekommen Sie wohl nur, wenn Sie in
Waffengeschäfte oder unlautere, dreckige Geschäfte investieren.


Auf was sollten Sie aufpassen, wenn Sie sich an Windkraftanlagen beteiligen möchte?


Es gibt mehrere Möglichkeiten wie man sich an Bürgerwindrädern beteiligen kann oder selbst Teilhaber wird .
Folgende Fragen sollte man sich stellen:
- Wieviel Risiko will ich eingehen? 
- Wieviel Arbeit möchte ich mir machen?
- Möchte ich mich einfach finanziell beteiligen? (mehrere Möglichkeiten)
- oder will ich richtiger Teilhaber werden?

Was stellt das Risiko dar?
Die Risiken ergeben sich aus der Form der Betreibergesellschaft /auch Rechtsform genannt und der Ausgestaltung des Vertrags.
Das sind im wesentlichen: wenig Einnahmen (gerade am Anfang mehrere schlechte Windjahre nacheinander, Pech mit der Anlage, zu optimistisch kalkuliert).

Die entscheidenden Fragen sind also:
Wie weit geht meine Haftung und in welcher finanziellen Höhe möchte/kann ich das mittragen?
Wie viel Arbeit will ich mir machen?



Prinzipiell ist zu sagen:

Jede Geldanlage in einen Windpark beinhaltet das Risiko des Verlustes der finanziellen Einlage oder bei nachschusspflichtigen Verträgen mehr als das. Im Prinzip nichts Neues: Das gilt auch für Aktien, Fonds und fast allen anderen Geldanlagen.
Die persönliche Bereitschaft, sich mit dem Vertrag zu beschäftigen, ist notwendig.
Ist doch klar: Bevor ich den Kugelschreiber zücke, lese ich die Verträge aufmerksam durch, oder?!
Es lohnt sich immer, genauer hinzusehen, um was es genau geht. Nur kann man auch verstehen.
Lesen Sie also alles (evtl. mehrmals) durch und schreiben Sie sich die Fragen, die sie nach dem Lesen noch haben, auf.
Fachbegriffen nachschlagen ist hilfreich.
Die notierten Fragen sollten von den Zuständigen, die die Windräder bauen möchten, beantwortet werden.
Mit den Antragsunterlagen und Ihren Fragen gehen Sie zum Steuerberater/in Ihres Vertrauens und holen sich eine zweite Meinung ein. Schwerpunkte sind Risiko und Haftung und sonstige mögliche Hürden.
In zwanzig Jahren, die das Windrad läuft, kann vieles oder wenig passieren. Das ist bei Ihrem Auto, ihrem Haus nicht nicht anders.
Ein gewisses Risiko, das niemand voraussehen kann, bleibt immer. Nur: je mehr Sie wissen, desto kleiner wird es.

Schauen Sie sich die Leute an, mit denen Sie zu tun haben: die Geschäftsführer der Betreibergesellschaft:
achten Sie auf Refrenzen, die Gesinnung (vielviel Idealismus ist dabei oder geht es um reine Finanzgeschäfte?), um wieviele Leute handelt es sich und wieviel Geschäftsführergehalt /Entschädigung bekommen diese. Ob es da noch ein Gremium gibt, das Geld bekommt.


Die Beteiligungsmöglichkeiten:

Einfach finanziell beteiligen: Genußscheine

Mit dem Erwerb von Kapitalanteilen oder den Kauf von Genußscheinen, ist ein Risiko relativ klein.
Die Beteiligung funktioniert quasi wie eine andere Geldanlage auch: Es gibt eine festgelegte Rendite, die ausbezahlt wird.
Bitte den Vertrag sorgfältig lesen, denn es können weitere Regelungen enthalten sein (z.B. Auszahlung der Rendite erst nach einer bestimmten Anzahl von Jahren, oder Aussetzen der Rendite, oder anderes)

Beteiligung an Fonds:
Ökologisch arbeitende Banken und auch Firmen bieten immer wieder Beteiligungen an Windparks und auch an Fonds an.
Fonds sind Geldtöpfe, mit deren Inhalt mehrere Projekte (z.B. ein Windpark und eine Biogasanlage) finanziert werden.
Fonds können recht interessant sein, weil sie das Risiko streuen: z.B. Wind war mäßig, aber die Biogasanlage läuft stabil, also ist ein Verlust nicht so arg.
Zu Fonds (auch Nachhaltigkeitsfonds) gibt es eine Seite weiter Detailinformationen, wie man prüfen kann, ob sie seriös sind und auch das drinnen ist, was drauf steht.

Richtiger Teilhaber/in am Bürgerwindrad werden:
Die wichtigsten Dinge sind: Wie sieht es mit der Haftung aus und gibt es eine Nachschusspflicht oder nicht.

Am Gewinn ist jeder gerne beteiligt. Doch was ist, wenn mehrere windarme Jahre hintereinander folgen? Als echter Teilhaber ist man je nach der Art der Betreibergesellschaft und nach der Ausgestaltung der Verträge nachschusspflichtig oder nicht.
Nachschusspflichtig bedeutet: Sollte die Gesellschaft in finanzielle Engpässe kommen (Kredite sind noch abzubezahlen doch windarme Jahre lassen die Einnahmen durch den Verkauf des Stromes zusammenschrumpfen), dann zahlen die Eigentümer entweder beschränkt (bis zur Haftsumme) oder auch unbeschränkt nach (um die Kredite weiter zurückzahlen zu können).


Zu den Rechtsformen gibt es eine eigene Seite.
 

TIPP:
Inzwischen gibt es auch spezialisierte Finanzberater/Investmentberater, die ausschließlich über Ethisch- und Ökologisch korrekte Geldanlagen beraten.



Wie liest man entsprechende Unterlagen durch?

Dazu hat der Bundesverband Windenergie ist daran interessiert, dass die Branche durch "Schwarze Schafe" keinen Schaden erleidet. Deshalb hat er Hinweise und echte Kriterien zu Anlagen geben:


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