| Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der thermischen Reaktorleistung Thermische Leistungserhöhungen bei Kernkraftwerken müssen von den zuständigen Atombehörden der Bundesländer genehmigt werden. Potenziell steigt insbesondere bei einem Störfall durch die mit der Leistungserhöhungen verbundenen Druck und Temperaturerhöhungen das Risiko, weil thermische Leistungserhöhungen mit einer erhöhten Beanspruchung fast aller nukleartechnischen Teile eines Kernkraftwerkes und des Wasser-Dampf-Kreislaufes verbunden sind. Deshalb sind umfangreiche Vorkehrungen zu treffen und Nachweise zu erbringen, um die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge zu gewährleisten. Das Bundesumweltministerium hat sich für alle geplanten Leistungserhöhungen seine bundesaufsichtliche Entscheidung vorbehalten. Im Falle des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld hat die Bundesaufsicht mit ihrer Stellungnahme vom 3. Februar 2004 festgestellt, dass die Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren weil diese Nachweise nicht vollständig vorgelegt wurden. Der vom bayerischen Umweltministerium vorgesehene Genehmigungsbescheid durfte nicht erlassen werden. Meldung: Februar 2004, Bundesumweltministerium Das Bayerische Umweltministerium hatte ab 2000 beim Bundesministerium (BMU) um Genehmigung des Bescheides der Leistungserhöhung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld angefragt. Auf 17 Seiten wird detailliert dargestellt, welche Unterlagen fehlen, wo Lücken sind. So wird z.B. festgestellt, dass die Technik nicht dem "Stand der Wissenschaft und Technik" entsprechen und "der Nachweis, dass der Dosisgrenzwert des § 47 StrlSchV (StrahlenschutzVerordnung) für die Schilddrüse eingehalten wird, nicht geführt." Es fehlen Untersuchungsergebnisse von Störfällen, Nachweise für diverse Zustände. --> Es drängt sich die Frage auf, ob wohl vorher immer ohne umfassende Nachweise von Belegen und Papieren Leistungserhöhungsgenehmigungen erteilt wurden?
Download: pdf mit der ausführlichen Begründung, warum das BMU die Genehmigung dem Bayerischen Umweltministerium versagte. Schreiben vom 3. Februar 2004 vom Bundesumweltministerium an das Bayerische Umweltministerium. Hier
Erwähnt sind die Anlagen des Schreibens: - Stellungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission zur Erhöhung der thermischen Reaktorleistung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) vom 18. September 2003 - Stellungnahme der Strahlenschutzkommission vom 12. September 2003 - Stellungnahme der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH zur Erhöhung der thermischen Reaktorleistung im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) vom 11. Dezember 2003 Was steht da drinnen? Welche Auswirkungen könnte der Inhalt auf die Auswirkungen der Bevölkerung des Landkreises SW haben? Kreisräte und Kreisrätinne/Stadträte und Stadträtinnen könnten auf die Idee kommen, dies zu erfragen - schließlich wäre die ihnen anvertraute Bevölkerung und die kommenden Generation vor Auswirkungen zu schützen.

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