"Klarheit für Fernwärme-Kunden".
Zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs schaffen endlich Rechtssicherheit und garantieren mehr Verbraucherschutz für Fernwärmekunden: Gleich zweimal erklärten Deutschlands höchste Richter am 6. April 2011 Preiserhöhungsklauseln für nichtig und räumten den Verbrauchern das Recht ein, Rechnungen zu kürzen. Vermutlich betrifft dies auch Millionen andere Fernwärme-Verträge. Ein Artikel aus der Energiedepesche 2-2011. LINK |