Es ist also nicht jede Rechtsform für Windparks geeignet. Am günstigsten und auch schon viele Male erprobt sind die GmbH & Co. KG, die GmbH und die Genossenschaft.
GmbH & Co. KG - Vorteile: Anteile übertragbar, eingeschränkte Haftung der Kommanditisten. Nachteile: wenig Möglichkeiten für Kommanditisten zur Mitsprache *) Eignung: geeignet.
Genossenschaft - Vorteile: kann jederzeit weitere Mitglieder aufnehmen, kann weitere Projekte angehen, einfacher Ein- und Ausstieg. Nachteile: aufwändige Gründung, Organisation und Bilanzierungsrichtlinien, wenig Rechtssprechung. Spannend: es können auch Gemeinde/n Genossenschaften bilden oder mit anderen Genossenschaften zusammengehen. Eignung: geeignet
GmbH - Vorteile: Anteile übertragbar, keine Haftung der Gesellschafter. Nachteil: wenig Möglichkeiten zur Mitsprache *) Eignung: geeignet GbR - Vorteile: einfach, schnelle Gründung, viel Mitspracherecht der Gesellschafter. Nachteile: hohes Haftungsrisiko der Gesellschafter, Anteile oft nicht unübertragbar, scheidet ein Gesellschafter aus, ist die Gesellschaft damit oft automatisch aufgelöst. Eignung: selten geeignet. *) Es gibt die Möglichkeit der "stillen Beteiligung": mäßiges Mitspracherecht über die Einrichtung durch einen Beirat, den man installieren kann.
Zu Unterscheiden sind: Echte Teilhaber/innen: Mitspracherecht Stille Teilhaber/innen: Mitspracherecht durch einen installierten Beirat.
Zum Mitspracherecht: Was muss besprochen werden: Zu dem Zeitpunkt, der Vertragvorlage wurde alles besprochen. Auf Ende der Laufzeit muss besprochen werden, wie es weitergeht: soll die Windkraftanlage weiterlaufen? Soll sie repowert werden? Löst sich die Gesellschaft auf? Baut sie weiter und die eine Anlage ab? Mitspracherecht bei Beteiligung: Beteiligungen am Anlagekapital bieten Mitspracherecht in klassischen Sinn. Das gilt ebenso für Sparbücher, Lebensversicherungen, Staatsanleihen und faktisch auch bei Aktien.
Risikoaufklärung: Banken sind verpflichtet, über die Risiken aufzuklären. Investfirmen sind dies nicht.
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